Dieser Beitrag richtet sich an ehrenamtliche Website-Betreuer ohne IT-Hintergrund und ersetzt keine Rechtsberatung — die rechtlichen Hinweise sind Orientierung, im Zweifel gilt die Auskunft einer Fachperson.

Drei Fragen vor jedem Bild

Bevor ein Foto auf die Vereinsseite kommt, drei kurze Checks — sie ersparen den meisten Ärger:

  1. Darf ich das Bild verwenden? (Urheberrecht)
  2. Sind erkennbare Personen einverstanden? (Recht am eigenen Bild)
  3. Ist es fürs Web aufbereitet? (Größe, Ladezeit)

Frage 1: Darf ich das Bild verwenden?

  • Eigene Fotos (vom Verein, von Mitgliedern gemacht): unproblematisch, sofern die abgebildeten Personen zustimmen (Frage 2).
  • Fremde Fotos aus dem Netz: nicht einfach kopieren — das ist der klassische Abmahn-Fall. Nur mit Erlaubnis oder unter einer Lizenz, die die Nutzung erlaubt.
  • Kostenlose Stockbilder: es gibt Portale mit frei nutzbaren Bildern; die jeweilige Lizenz (Namensnennung? kommerziell?) trotzdem lesen.

Frage 2: Sind die Personen einverstanden?

Erkennbare Personen haben ein Recht am eigenen Bild. Für den Verein heißt das: Porträts und gezielte Einzelaufnahmen brauchen Einwilligung, bei Kindern die der Eltern. Übersichtsaufnahmen von Veranstaltungen (das Fest als Ganzes, das Publikum) sind meist unkritischer. Die ausführliche, praxisnahe Erklärung mit dem Fahrplan fürs nächste Fest steht im Beitrag Fotos von Veranstaltungen veröffentlichen. Ein angebotener Löschweg („Sie möchten nicht abgebildet sein? E-Mail genügt.") gehört zum guten Ton — und sollte auch zügig umgesetzt werden.

Frage 3: Fürs Web aufbereiten — ohne Vorwissen

Der häufigste technische Fehler auf kleinen Websites: Handy-Originale mit 5–10 MB direkt hochladen. Das macht die Seite quälend langsam — besonders auf dem Handy im schwachen Netz. Die Aufbereitung ist aber kinderleicht und braucht keine Software-Installation:

  1. Zuschneiden (falls nötig) mit dem Zuschneide-Tool — den Bildausschnitt wählen, der zählt.
  2. Verkleinern auf 1600–2000 px längste Kante mit dem Skalier-Tool — mehr braucht eine Website fast nie.
  3. Komprimieren auf einige hundert Kilobyte mit dem Kompressions-Tool.

Alles per Drag-and-drop, browser-lokal — die Bilder verlassen den Rechner nicht, es gibt keine Anmeldung und keine Limits. Für WordPress-basierte Vereinsseiten gibt es zusätzlich den Beitrag Bilder für WordPress.

Kleine Extras mit großer Wirkung

  • Sprechende Dateinamen und Alt-Texte — helfen der Auffindbarkeit und der Barrierefreiheit.
  • Metadaten prüfen — mit dem Metadaten-Editor GPS und Gerätedaten entfernen, bevor Bilder online gehen.
  • Einheitliche Größen für Galerie-Kacheln — wirkt aufgeräumter.
  • Ein gutes Logo/Favicon gibt der Seite Wiedererkennung — mit dem Favicon-Generator.

Häufige Fragen

Welche Bilder darf ich auf der Vereinswebsite verwenden?

Eigene Fotos ohne Weiteres; fremde nur mit Erlaubnis oder unter passender Lizenz. Für erkennbare Personen — besonders Mitglieder und Kinder — braucht es die Einwilligung, außer bei Übersichtsaufnahmen von Veranstaltungen. Kostenlose Stockfotos gibt es unter freien Lizenzen, deren Bedingungen man beachten muss.

Wie groß sollen Bilder auf einer Website sein?

Fürs Web reichen meist 1600–2000 px an der langen Kante, komprimiert auf einige hundert Kilobyte. Riesige Handy-Originale (5–10 MB) bremsen die Seite und sind unnötig. Verkleinern vor dem Hochladen ist der wichtigste Performance-Schritt für kleine Websites.

Brauche ich technisches Wissen, um Vereinsbilder aufzubereiten?

Nein. Verkleinern, zuschneiden und komprimieren gehen mit einfachen Browser-Tools per Drag-and-drop, ohne Installation und ohne Vorkenntnisse. Wichtig ist nur die Reihenfolge: erst zuschneiden/skalieren, dann komprimieren, dann hochladen.

Muss ich bei Vereinsfotos an Datenschutz denken?

Ja. Erkennbare Personen haben ein Recht am eigenen Bild, bei Kindern entscheiden die Eltern. Für Veranstaltungsfotos gelten Sonderregeln. Und Metadaten (Standort) sollte man vor dem Hochladen prüfen. Ein angebotener Löschweg auf der Website gehört zum guten Ton.

Quellen

KunstUrhG § 22 — Recht am eigenen Bild · Bundesbeauftragter für den Datenschutz (BfDI).